Anlegerschutz bei Offenen Immobilienfonds

27.09.2023

Bei deutschen Offenen Immobilienfonds spielt der Anlegerschutz eine zentrale Rolle. Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Jahr 2013 wurden zahlreiche Regelungen eingeführt, um den Schutz der Anleger in diesem Bereich zu stärken.

Offene Immobilienfonds ermöglichen es Anlegern, indirekt in Immobilien zu investieren, ohne direkt eine Immobilie erwerben zu müssen. Diese Fonds investieren das Kapital der Anleger in ein breit gestreutes Portfolio von Immobilien, wodurch eine deutliche bessere Chancen- und Risikoverteilung erreicht wird. Gleichzeitig erkannte der Gesetzgeber die Notwendigkeit, Anlegern angemessenen Schutz zu bieten.

Das KAGB legt umfassende Anforderungen an Offene Immobilienfonds fest, um den Schutz der Anleger zu gewährleisten. Eine der zentralen Bestimmungen betrifft die Liquidität der Fonds. Gemäß dem KAGB müssen Offene Immobilienfonds eine Mindestquote von 5% an liquiden Mitteln vorhalten, um jederzeit Auszahlungen an die Anleger gewährleisten zu können. Diese Liquiditätsanforderungen sollen sicherstellen, dass die Anleger ihre Anteile im Rahmen der Kündigungsfristen jederzeit unter Einhaltung der Mindesthaltefrist zurückgeben können.

Darüber hinaus gelten strenge Transparenzregeln. Offene Immobilienfonds müssen regelmäßige Berichte über ihre Wertentwicklung, ihre Investitionsstrategien und den kompletten Immobilienbestand sowie die weiteren Vermögensanlagen veröffentlichen. Dadurch erhalten die Anleger detaillierte Informationen über den Fonds, was ihnen ermöglicht, fundierte Entscheidungen zu treffen. Zudem müssen die Fonds über mögliche Risiken und Kosten umfassend aufklären.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Anlegerschutzes bei Offenen Immobilienfonds betrifft die Aufsicht. Offene Immobilienfonds sind nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als Kapitalanlagegesellschaften sogenannte Spezialkreditinstitute. Damit unterliegen sie der deutschen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, genehmigt die Fonds und überwacht ihre Tätigkeiten. Diese Aufsichtsfunktion trägt dazu bei, potenzielle Missstände frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.

Insgesamt hat das KAGB von 2013 den Anlegerschutz bei Offenen Immobilienfonds erheblich gestärkt. Insbesondere durch die Einführung von Halte- und Kündigungsregelungen wurden die Offenen Immobilienfonds im Sinne der Anleger weiter gestärkt.

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