Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen

Liebe Nutzer, auf dieser Seite möchten wir Sie über verschiedene Themen rund um den Swiss Life Living + Working* informieren. Auf der rechten Seite finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren Themen.

Themenübersicht

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 01. Mai 2025

Die Allgemeinen Anlagebedingungen und der Besonderen Anlagebedingungen des Immobilien-Sondervermögens Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working werden zum 01.05.2025 geändert. Die Änderungen bestehen in erster Linie aus der Einführung einer Regelung zur Substanzausschüttung. Diese Regelung erlaubt es der Kapitalverwaltungsgesellschaft, Beträge aus dem Sondervermögen auszuschütten, die nicht durch für den Fonds erwirtschaftete Erträge erzielt worden sind. Dadurch wird ermöglicht, den in den Anlagebedingungen bisher bereits vorgesehenen Ausschüttungsanteil an die Anleger auch künftig auszuzahlen.

Die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working entnehmen Sie dem aktuellen Verkaufsprospekt per 01.05.2025 (PDF)

Anteilpreis Living + Working zum Stichtag 15.12.2025

Zum 15.12. hat es keine Änderung des Anteilpreises gegeben.

Wertentwicklung der vergangenen Kalenderjahre

Die Wertentwicklung der vergangenen Kalenderjahre liefert Ihnen eine ausführliche Übersicht der Wertentwicklung des Living + Working aus den letzten Jahren.

Stand: 02.01.2025

Bisherige Wertentwicklung (PDF)

Ausschüttung des Swiss Life Living + Working am 24.11.2025

Die Swiss Life Living + Working Anleger erhalten am 24.11.2025 eine Ausschüttung i. H. v. 0,13 € je Anteil. Für eine steuerfreie Ausschüttung wird ein Freistellungsauftrag i.H.v. 0,052 €/Anteil benötigt

Quartalsbericht Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working

Der Quartalsbericht liefert Ihnen ausführliche Informationen und Fondsfakten zum Living + Working.

Quartalsbericht Living + Working – (PDF)

Informationen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung

Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informationen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung übermittelt (wie zum Beispiel: Meldung nach Art. 390 Abs. 7, 8 CRR (vormals: § 6 GroMiKV), VaR Reporting, Rating nach KSA, Volatilitätskennzahlen, sowie Informationen zum Ausweis von Geldanlagen), wird sie diese Informationen zeitgleich allen Anlegern des Fonds zur Verfügung stellen. Die Anleger können bei kontakt-kvg@swisslife-am.com einen Zugang zu diesen Daten beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Anlegereigenschaft.

Informationen über die Besteuerung von Immobilien in Österreich