Hier finden Sie Informationen zu veschiedenen Themen

Liebe Nutzer, auf dieser Seite möchten wir Sie über verschiedene Themen rund um den Swiss Life Living + Working* informieren. Auf der rechten Seite finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren Themen.

Themenübersicht

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 01. Januar 2023 aufgrund des Ersatzes der wesentlichen Anlegerinformationen durch das Basisinformationsblatt

Die Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, nachfolgend „Gesellschaft“ genannt, hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen und der Besonderen Anlagebedingungen des Immobilien-Sondervermögens Swiss Life REF (DE) European Living and Working angezeigt. Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/975 der Kommission vom 17. März 2022 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268 der Kommission vom 6. September 2021 zur Einführung des Basisinformationsblatts ab 1. Januar 2023 anwendbar. Dieses ändert im Kapitalanlagegesetzbuch die Verpflichtung zur Erstellung der wesentlichen Anlegerinformationen in die Verpflichtung zur Erstellung eines Basisinformationsblatts ab. Mit den Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des ImmobilienSondervermögens Swiss Life REF (DE) European Living and Working wird diese redaktionelle Anpassung an diese neue gesetzliche Bestimmung implementiert.

Die Änderung betrifft ausschließlich die Ersetzung der Begrifflichkeit „wesentliche Anlegerinformationen“ durch „Basisinformationsblatt“.

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working (PDF)

Wertentwicklung der vergangenen Kalenderjahre

Die Wertentwicklung der vergangenen Kalenderjahre liefert Ihnen eine ausführliche Übersicht der Wertentwicklung des Living + Working aus den letzten Jahren.

Stand: 02.01.2023

Bisherige Wertentwicklung (PDF)

Ausschüttung des Swiss Life Living + Working am 28.11.2022

Am 30.06.2022 hat der Swiss Life Living + Working das Geschäftsjahr mit einer Performance von 2,6 % p. a. erfolgreich beendet. Seine Anleger erhalten am 28.11.2022 eine Ausschüttung i. H. v. 0,11 € je Anteil. Davon sind 60 % steuerfrei.

Nachfolgend eine detaillierte Übersicht:

 Ausschüttungsdatum 28.11.2022
 Ausschüttung je Anteil 0,1100 €
 davon steuerfreier Anteil von 60 % (Teilfreistellung nach § 20 Abs. 3 Nr.1 InvStG) 0,0660 €
 Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung 0,0440 €
 Bemessungsgrundlage der Kapitalertragssteuer 0,0440 €

Ausschüttungsinformation (PDF)

Quartalsbericht Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working

Der Quartalsbericht liefert Ihnen ausführliche Informationen und Fondsfakten zum Living + Working.

Stand: 30.09.2022

Quartalsbericht Living + Working – Berichtsstichtag: 30.09.2022 (PDF)

Anteilwert steigt heute um + 3 Cent

Der Anteilwert des Swiss Life Living + Working ist heute um +3 Cent auf 10,81 € gestiegen. Haupttreiber sind die durch indexierte Mietverträge erhöhten Mieten und dadurch entstandenen Aufwertungen in mehreren Objekten wie z.B. Fürstenfeldbruck, Paris, Rotterdam und Wien.

Stand: 15.08.2022

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 15. Januar 2022 aufgrund des Fondsstandortgesetzes

Die Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, nachfolgend „Gesellschaft“ genannt, hat mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen und der Besonderen Anlagebedingungen des Immobilien-Sondervermögens Swiss Life REF (DE) European Living and Working. Am 2. August 2021 ist das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (Fondsstandortgesetz) in Kraft getreten. Dieses ändert unter anderem verschiedene Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches. Mit den Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des Immobilien-Sondervermögens Swiss Life REF (DE) European Living and Working werden diese neuen gesetzlichen Bestimmungen implementiert.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Regelungen:

Änderungen der Modalitäten und der Bekanntmachungsfrist bei der Änderung der Anlagebedingungen des Sondervermögens. Es wird bei einer Änderung der Anlagegrundsätze das Angebot zum Umtausch der Anteile nicht mehr zwingend sein. Die Bekanntmachungsfrist bei Änderung der Kostenregelung sowie bei Änderung der Anlagegrundsätze wird von bislang drei Monaten auf vier Wochen verkürzt.

Es gelten künftig erleichterte Bedingungen für die Gewährung von Gesellschafterdarlehen an Immobiliengesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens zu 100 Prozent beteiligt ist.

In den Allgemeinen Anlagebedingungen wird für die außergerichtliche Beilegung von potenziellen Streitigkeiten auf die Möglichkeit eines Streitbelegungsverfahrens vor einer Schlichtungsstelle hingewiesen.

Die von der BaFin genehmigten Allgemeinen Anlagebedingungen und Besonderen Anlagebedingungen enthalten den nachfolgenden Wortlaut. Geänderte Passagen sind hervorgehoben. Die Anlagebedingungen können auch über die Internetseite www.livingandworking.de „Bekanntmachungen“ abgerufen werden. Die Änderungen der Anlagebedingungen treten zum 15. Januar 2022 in Kraft.

 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working (PDF)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working

Die Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ändert die Besonderen Anlagebedingungen («BAB») für das Sondervermögen «Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working» (ISIN DE000A2ATC31).

Die Änderung in § 1 Abs. 6 BAB erfolgt im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor («Offenlegungsverordnung») zur Konkretisierung der bisher verfolgten Anlageziele dahingehend, dass bei Erwerb und der Bewirtschaftung von Immobilien auch die von der Gesellschaft für das Sondervermögen beworbenen ökologischen, sozialen und Governance Merkmale berücksichtigt werden sollen (Art. 8 Offenlegungsverordnung). Nähere Erläuterungen zu den berücksichtigten ökologischen, sozialen und Governance Merkmalen ergeben sich aus dem Verkaufsprospekt.
Darüber hinaus wurde die Übergangsbestimmung für den Brexit in dem Anhang zu den Besonderen Anlagebedingungen gestrichen, da der Brexit zwischenzeitlich vollzogen wurde.

Alle Änderungen (Einfügungen) sind durch Unterstreichung oder (Löschungen) durch Streichung kenntlich gemacht. Die Änderungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt, sie treten mit Wirkung zum 01.09.2021 in Kraft.

Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Absatz 3 KAGB besteht nicht.

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working (PDF)

Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat noch immer große Auswirkungen auf unser aller Leben und Arbeiten. Wie lange sie dauern und wie sie ausgehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Auch wenn einige Maßnahmen und Einschränkungen uns noch eine Zeit lang begleiten werden, zeichnen sich zumindest erste Anzeichen der Rückkehr zur Normalität ab. Mit kompakten Informationen sind wir auch in diesen herausfordernden Zeiten für Sie da. Auf unserer Webseite halten wir Sie über die Finanz- und Immobilienmärkte sowie das wirtschaftliche Umfeld auf dem Laufenden.

Informationen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung

Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informationen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung übermittelt (wie zum Beispiel: Meldung nach Art. 390 Abs. 7, 8 CRR (vormals: § 6 GroMiKV), VaR Reporting, Rating nach KSA, Volatilitätskennzahlen, sowie Informationen zum Ausweis von Geldanlagen), wird sie diese Informationen zeitgleich allen Anlegern des Fonds zur Verfügung stellen. Die Anleger können bei kontakt-kvg@swisslife-am.com einen Zugang zu diesen Daten beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Anlegereigenschaft.