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Hier finden Sie Informationen zu veschiedenen Themen
Liebe Nutzer, auf dieser Seite möchten wir Sie über verschiedene Themen rund um den Swiss Life Living + Working* informieren. Auf der rechten Seite finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren Themen.
Themenübersicht
Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 01. Januar 2023 aufgrund des Ersatzes der wesentlichen Anlegerinformationen durch das Basisinformationsblatt
Die Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, nachfolgend „Gesellschaft“ genannt, hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen und der Besonderen Anlagebedingungen des Immobilien-Sondervermögens Swiss Life REF (DE) European Living and Working angezeigt. Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/975 der Kommission vom 17. März 2022 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268 der Kommission vom 6. September 2021 zur Einführung des Basisinformationsblatts ab 1. Januar 2023 anwendbar. Dieses ändert im Kapitalanlagegesetzbuch die Verpflichtung zur Erstellung der wesentlichen Anlegerinformationen in die Verpflichtung zur Erstellung eines Basisinformationsblatts ab. Mit den Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des ImmobilienSondervermögens Swiss Life REF (DE) European Living and Working wird diese redaktionelle Anpassung an diese neue gesetzliche Bestimmung implementiert.
Die Änderung betrifft ausschließlich die Ersetzung der Begrifflichkeit „wesentliche Anlegerinformationen“ durch „Basisinformationsblatt“.
Wertentwicklung der vergangenen Kalenderjahre
Die Wertentwicklung der vergangenen Kalenderjahre liefert Ihnen eine ausführliche Übersicht der Wertentwicklung des Living + Working aus den letzten Jahren.
Stand: 02.01.2023
Ausschüttung des Swiss Life Living + Working am 28.11.2022
Am 30.06.2022 hat der Swiss Life Living + Working das Geschäftsjahr mit einer Performance von 2,6 % p. a. erfolgreich beendet. Seine Anleger erhalten am 28.11.2022 eine Ausschüttung i. H. v. 0,11 € je Anteil. Davon sind 60 % steuerfrei.
Nachfolgend eine detaillierte Übersicht:
Ausschüttungsdatum | 28.11.2022 |
Ausschüttung je Anteil | 0,1100 € |
davon steuerfreier Anteil von 60 % (Teilfreistellung nach § 20 Abs. 3 Nr.1 InvStG) | 0,0660 € |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung | 0,0440 € |
Bemessungsgrundlage der Kapitalertragssteuer | 0,0440 € |
Quartalsbericht Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working
Stand: 30.09.2022
Quartalsbericht Living + Working – Berichtsstichtag: 30.09.2022 (PDF)