Swiss Life Living + Working* Newsletter April 2024

Liebe Leserinnen und Leser des Living + Working Newsletters,​

willkommen zur April-Ausgabe des Living + Working-Newsletters! Diesen Monat haben wir wieder spannende Updates und Einblicke für Sie vorbereitet.

Unser Marktüberblick beschäftigt sich mit dem Pflegenotstand in Deutschland und zeigt auf, welche Lösungen im Ausland gefunden wurden und wie Pflegeroboter unterstützen können.

Welche Aufgaben hat eine Juristin bei einem Offenen Immobilienfonds? Das erfahren Sie in unserem Interview, denn hier sprechen wir mit der Team Lead Legal, Alexandra Marconnet.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr Redaktions-Team des Living + Working Newsletters

News: Swiss Life steigert im Jahr 2023 Reingewinn, Cash-Transfer und Dividende

Swiss Life hat sich im vergangenen Jahr positiv entwickelt, was sich an einem gestiegenen Reingewinn, einer verbesserten Eigenkapitalrendite sowie einem solidem Cash-Transfer an die Holding zeigt.

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Immobilienporträt: Wohnen und Einkaufen in Biberach – Die charmante Kreisstadt im Herzen Oberschwabens

2022 hat Swiss Life Asset Managers im Rahmen eines Asset-Deals das Fachmarktzentrum in Biberach an der Riß für den Living + Working erworben.

Das Gebäude, das sich in der Telawiallee 4 befindet und im Jahr 2018 fertiggestellt wurde, liegt zentral in einem Wohngebiet unmittelbar neben dem Stadtteil Berghausen. Seine Lage an den Einfahrtsstraßen Mettenberger Straße und Berghauser Straße bietet einen zusätzlichen Vorteil, da es von der dichten Wohnbebauung in der Umgebung profitiert.

Im Erdgeschoss erstreckt sich eine Fläche von 2136 Quadratmetern, die langfristig an einen Edeka-Lebensmittelmarkt vermietet ist. Die beiden oberen Etagen beherbergen seit Baufertigstellung 11 Wohneinheiten mit insgesamt rund 860 Quadratmetern Wohnfläche. Inzwischen wurde die Umwandlung von Büro- in Wohnflächen im ersten Obergeschoss abgeschlossen, wodurch zusätzlich zu den bestehenden Wohneinheiten 5 weitere Einheiten hinzugekommen sind. Diese neuen Wohnungen haben Größen von 47 bis 55 Quadratmetern und umfassen insgesamt 255 Quadratmeter Wohnfläche. Alle Wohnungen sind vermietet.

Für Anwohner und Kunden stehen 78 Stellplätze auf einem ebenerdigen Parkplatz zur Verfügung, während weitere 30 Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage des Gebäudes vorhanden sind. Zwei Parkplätze mit Ladesäulen für E-Autos runden das Angebot ab. Es ist interessant festzustellen, dass von Seiten der Wohnungsmieter nur geringe Nachfrage nach den Stellplätzen in der Tiefgarage besteht. Daher werden diese vorübergehend auch an weitere Interessenten vergeben, was auf positive Resonanz gestoßen ist.

Biberach an der Riß, eine charmante Kreisstadt im Herzen Oberschwabens, besticht durch ihre malerische Lage und ihre lebendige Geschichte. Mit einer Bevölkerung von etwa 34 000 Einwohnern bietet die Stadt eine ideale Mischung aus urbanem Leben und ländlichem Flair.

Die Wirtschaft von Biberach ist geprägt von einer Vielzahl mittelständischer Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Marktforschung, Industrie und Dienstleistungen. Zudem ist die Stadt ein wichtiger Bildungsstandort mit der renommierten Hochschule Biberach und der Hochschule für die Polizei Baden-Württemberg.

Neben ihrem wirtschaftlichen Potential lockt Biberach auch mit einer hohen Lebensqualität. Die Stadt ist reich an kulturellen Angeboten, historischen Sehenswürdigkeiten und idyllischen Plätzen. Das Stadtbild wird geprägt von mittelalterlichen Bauwerken, darunter das imposante Rathaus und die St.-Martins-Kirche. Für Naturfreunde bietet die Umgebung von Biberach zahlreiche Möglichkeiten zur Erholung und Entdeckung. Die reizvolle Landschaft der Oberschwäbischen Barockstraße lädt zu ausgedehnten Spaziergängen und Fahrradtouren ein.

Durch die gute Verkehrsanbindung an die Großstädte Ulm, Stuttgart und München ist Biberach sowohl für Pendler als auch für Touristen attraktiv. Die Stadt vereint Tradition und Moderne auf harmonische Weise und bietet somit ein lebendiges und vielfältiges Lebensumfeld für ihre Bewohner und Besucher.

Lesen Sie auch unser Immobilienporträt zum „Edeka Walke Biberach“ und unsere News dazu.

Telawiallee 4, Biberach an der Riß

Im Herzen von Oberschwaben: Wohnen und Einkaufen in Biberach an der Riß.

Im Gespräch mit Alexandra Marconnet, Team Lead Legal bei Swiss Life KVG „Unser Ziel ist, das beste Produkt für unsere Anleger zu entwickeln“

Wie sieht ein typischer Arbeitstag bei Ihnen aus?

In der Regel verbringe ich die meiste Zeit im Büro in Frankfurt und arbeite nur gelegentlich im Homeoffice. Auch Reisen gehören nicht zu meinem regelmäßigen Arbeitsablauf. Meine Tätigkeitsbereiche sind äußerst vielfältig und umfassen eine breite Palette von Themen. Als Ansprechpartnerin und Beraterin für regulatorische Fragen stehe ich den verschiedenen Einheiten des Konzerns zur Verfügung. Dies beinhaltet zahlreiche Teams- oder persönliche Meetings. Aufgrund der Vielfalt der Fragestellungen gestaltet sich jeder Arbeitstag anders.

Warum benötigt ein Offener Immobilienfonds Unterstützung von juristischer Seite?

Ein Offener Immobilienfonds ist ein stark reguliertes Produkt, das dem Aufsichtsrecht unterliegt, welches im öffentlichen Recht verankert ist und oft in komplexer Sprache verfasst ist. Es erfordert eine umfangreiche Erfahrung, um zu verstehen, was genau gemeint ist. Oftmals gibt es Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis, und es ist stets erforderlich, zu prüfen, wie etwas im Rahmen der rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden kann. Zusätzlich fungiert die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) als Treuhänder. In den Anfängen der Investmentfonds in den 1950er-Jahren gab es einige unseriöse Anbieter. Um Anleger vor solchen Machenschaften zu schützen, wurden über Jahrzehnte hinweg Regulierungsvorschriften entwickelt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht diese Vorschriften. Zudem müssen sämtliche Marketingunterlagen, Pflichtdokumente und Anlegerinformationen sorgfältig erstellt werden. Unser vorrangiges Ziel ist es, unseren Anlegern klar und transparent zu vermitteln, was mit ihrem Geld geschieht. In meiner Rolle überprüfe ich, ob alle aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Können Sie hier ein Beispiel aus der Praxis nennen?

Anschauliche Beispiele hierfür sind die Zulassung einer KVG oder die Einführung eines Offenen Publikumsfonds. Beide Prozesse erfordern eine Genehmigung und gehen mit einer Vielzahl von juristischen Fragestellungen einher. Der Start des Vertriebs eines Fonds ist nicht einfach, da strenge Vorschriften eingehalten werden müssen. Es müssen Anlegerinformationen gemäß festgelegter Standards erstellt und bei der BaFin zur Prüfung eingereicht werden. Erst nach Erhalt der entsprechenden Zulassung kann der Vertrieb beginnen. Dies verdeutlicht den hohen Regulierungsgrad und die Wichtigkeit der Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Bereich der Offenen Immobilienfonds.

Gibt es weitere Aspekte?

Meine Rolle umfasst sowohl eine Kontroll- als auch eine Gestaltungsfunktion. Bei der Kontrolle überprüfe ich regelmäßig, ob die Verkaufsunterlagen noch den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus spiele ich eine aktive Rolle bei der Gestaltung neuer Produkte innerhalb der regulatorischen Rahmenbedingungen. Dabei berücksichtige ich nicht nur die aufsichtsrechtlichen Aspekte, sondern auch die Vorstellungen und Anforderungen meiner Kollegen. In enger Zusammenarbeit treffen wir Entscheidungen darüber, wie das Produkt gestaltet werden soll, um den Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig den Wünschen und Bedürfnissen der potenziellen Anleger zu entsprechen. Unser Ziel ist, das beste Produkt für unsere Anleger zu entwickeln.

Was waren die wichtigsten Änderungen im Aufsichtsrecht in den letzten Jahren?

Im Jahr 2013 brachte die Einführung der AIFM-Richtlinie eine wegweisende Veränderung, indem sie Immobilienfonds in die europaweite Regulierung einbezog. Vorher waren lediglich Wertpapierfonds nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene reguliert. Diese Änderung erforderte Anpassungen für Anbieter, die ihre Produkte nun europaweit anbieten wollten. Zusätzlich führten Nachhaltigkeitsanforderungen zu neuen Transparenzstandards, wobei es oft eine Herausforderung ist, relevante Daten zu erhalten. Auch die steigenden Anforderungen an Klimaneutralität wirken sich auf Immobilien in Fonds aus. Aktuell werden EU-Initiativen zur Sicherung gegen Cyberbedrohungen vorangetrieben, was Finanzunternehmen stark betrifft, die ohne IT nicht auskommen. Sie müssen entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um möglichen Ausfällen vorzubeugen.

Was machen Sie, um nach einem stressigen Arbeitstag Ihre Batterien wieder aufzuladen?
Ich treibe ein wenig Sport, reise gerne und erkunde Sehenswürdigkeiten. Aber am meisten genieße ich es, Zeit mit meiner Familie bei unseren Freunden und Verwandten in Frankreich zu verbringen. Dort liebe ich die Vielfalt der regionalen Spezialitäten und die Lebensweise.

 

Alexandra Marconnet betreut das Thema Aufsichtsrecht/Regulatorik für das deutsche Fondsgeschäft. Das umfasst vor allem die von Swiss Life KVG verwalteten Investmentvermögen, aber auch die Unterstützung der BEOS AG in aufsichtsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Fonds, die BEOS als Asset Manager der IntReal betreut sowie die Unterstützung der SLIAM bei ihrem Wertpapierfondsgeschäft für die Versicherung. Vor ihrer Zeit im Swiss Life Konzern war die Syndikus-Rechtsanwältin im Wertpapierfondsgeschäft der Universal-Investment-GmbH und davor beim BVI im Bereich der europäischen Rechtsetzung für Investmentfonds tätig.

Gesetzlicher Anlegerschutz bei Offenen Immobilienfonds

Seit Mitte 2013 genießen private Anleger in Deutschland dank des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) eine erhöhte Sicherheit bei ihren Investitionen in Offene Immobilienfonds. Diese Fonds, die oft zur Altersvorsorge oder finanziellen Absicherung genutzt werden, unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, die den Privatanlegerschutz gewährleisten.

Das KAGB legt verschiedene Maßnahmen fest, um das Haftungsrisiko für Anleger zu minimieren. Eine wesentliche Bestimmung betrifft die strikte Trennung des Anlagevermögens vom Kapital der Fondsgesellschaft, wodurch das Anlagevermögen als Sondervermögen behandelt wird. Des Weiteren regelt das KAGB Mechanismen zur Sicherung der Liquidität, um zu gewährleisten, dass Anleger unter Einhaltung der Halte- sowie Kündigungsfristen auf ihre Mittel zugreifen können. Auch der Bewertungsvorgang des Fondsvermögens wird transparent und fair gestaltet, um Überbewertungen zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Regelungen zur Fremdfinanzierung, die angemessene Grenzen setzen und das Risiko durch übermäßige Verschuldung minimieren. Zudem werden Haltefristen für bestimmte Anlagen definiert, um eine langfristige und stabile Entwicklung der Fonds zu fördern und spekulative Handlungen einzuschränken.

Schließlich regelt das KAGB auch Rückgabefristen, um Anlegern klare Bedingungen für einen möglichen Ausstieg aus dem Fonds zu bieten und eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

Insgesamt legen das KAGB und andere einschlägige Gesetze den Grundstein für einen effektiven gesetzlichen Schutz von privaten Anlegern in Offenen Immobilienfonds. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen tragen dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Sicherheit ihrer Investments zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Wege aus dem Pflegenotstand – Impulse aus dem Ausland und der Zukunft

Das deutsche Gesundheitssystem krankt: überlastete Krankenhäuser, überarbeitete Fachkräfte, explodierende Kosten bei Pflegeplätzen und Refinanzierungssorgen bei Betreibern. Trotz des fundamental starken Treibers der Demographie steht das deutsche Gesundheitswesen vor großen Herausforderungen. Doch Herausforderungen beinhalten auch Chancen, wie ein Blick ins Ausland und auf das Potential von Zukunftstechnologien zeigt.

Nehmen wir uns aus der Welt des deutschen Gesundheitswesens exemplarisch einmal die Pflegeheime heraus. Diese stehen insbesondere vor zwei großen Herausforderungen: dem Fachkräftemangel und der (Re)Finanzierung. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber 2022 die Bezahlung auf Tarifniveau in der Langzeitpflege zur Pflicht gemacht. Doch zum Gamechanger hat diese Entscheidung nicht gereicht. Denn neben dem Lohnfaktor ächzt die Attraktivität des Pflegeberufs auch – oder hauptsächlich – unter den Arbeitsbedingungen. So besteht bspw. Verbesserungsbedarf beim Pflegeaufwand – um wie viele Bewohner sich eine Fachkraft kümmert und wie viel Zeit ihr dafür zur Verfügung steht – und der digitalen Ausstattung. In einer 2023 veröffentlichten Arbeitsplatzstudie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gaben 75 Prozent der befragten Pflegekräfte an, dass bei ihrer Arbeit eine elektronische Patientenakte von Vorteil wäre. 80 Prozent wünschen sich einen stabilen Internetzugang während der Arbeit. Darüber hinaus würden flexible Arbeitszeitmodelle die Attraktivität des Pflegeberufes deutlich erhöhen, so die Studie.

Faktoren, die man als Pflegekraft in den skandinavischen Ländern bereits vorfindet. In Schweden hat sich beispielsweise das flexible Arbeitszeitmodell „drei Tage arbeiten, drei Tage frei“ im Gesundheitswesen bewährt. Hierbei handelt es sich um eine 85-Prozent-Anstellung bei Vollzeit-Vergütung. Die Folge: Mitarbeiter können sich besser erholen, sodass die Kosten für Krankheitstage um im Schnitt über 40 Prozent gesunken sind. Auch kündigen weniger Mitarbeiter. Darüber hinaus ist der Personalschlüssel deutlich besser als in Deutschland. Betreut in Deutschland eine Pflegekraft etwas 13 Patienten, sind es in Skandinavien im Schnitt nur vier. Dies liegt hauptsächlich daran, dass in den skandinavischen Ländern Altenpflegeeinrichtungen durch die öffentliche Hand, meist in kommunaler Verantwortung, betrieben und im Unterhalt aus Steuermitteln finanziert werden, und nicht, wie in Deutschland, durch Pflegesätze pro Bewohner. Folglich muss in Skandinavien kein Gewinn mit Patienten – zu Lasten der Personalkosten – gemacht werden, was wiederum dem Personalschlüssel zugutekommt. Zudem gewährleistet die gesicherte Vollversorgung durch Steuereinahmen, dass Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen fast keine Ausgaben für ihre Pflege in Kauf nehmen müssen und sich Betreiber folglich keine Sorgen um die (Re)Finanzierung machen müssen.  

Dass das Finanzierungssystem in Deutschland umgestellt wird, ist nicht zu erwarten. Dennoch gibt es auch hierzulande Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, um den Pflegenotstand zu mindern: Die Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern macht sich um die hiesige Pflegesituation Gedanken und erforscht in ihrem laufenden Modellprojekt „Pflege 2030“, das 2022 gestartet wurde, wie die Pflegequalität langfristig gesteigert und zeitgleich die Zufriedenheit des Personals erhöht werden kann. Erste Zwischenergebnisse zeigen: um den Einsatz neuer digitaler Technologien wird man nicht herumkommen. Neben Internetzugang oder bspw. digitaler Krankenakte könnte auch der Einsatz von Pflegerobotern hilfreich sein, um die erhöhte Belastung im täglichen Ablauf zu verringern. So könnten Roboter zunächst im operativen Betrieb zur Unterstützung eingesetzt werden, wie bspw. der Verteilung der Speisen, Assistenz bei der Hygiene oder dem Zurechtmachen der Betten. Dies würde die Angestellten entlasten, ihnen mehr Zeit für die Patienten geben und letztlich sogar mehr Budget zugunsten des Pflegepersonals verlagern. Das würde auch dazu führen, die Dienstpläne zuverlässiger zu machen und die Akzeptanz bzw. Attraktivität des Pflegeberufs in Deutschland zu erhöhen.

Deutschlands führender Robotik-Forscher, Professor Sami Haddadin von der Technischen Universität München (TUM), geht davon aus, dass Roboterassistenten in 20 Jahren dem Pflegepersonal sehr viele Aufgaben abnehmen werden. Dies würde die aktuelle Situation deutlich entspannen. Oder um es mit den Worten von Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach zu sagen: „Wir brauchen Ideen und den Mut, neue Wege zu gehen, um die großen Herausforderungen im Pflegebereich stemmen zu können.“

Konjunktur Perspektiven

Um erfolgreiche Investitionsentscheidungen zu treffen, ist eine gründliche Analyse unerlässlich. Daher präsentieren wir Ihnen die wirtschaftlichen Aussichten für April, die vom Research-Team von Swiss Life erstellt wurden.

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Termine

Private Banking Kongress in München 17. + 18. April 2024

Wir freuen uns erneut beim Private Banking Kongress in München teilzunehmen. Wenn Sie ebenfalls vor Ort sind, besuchen Sie uns gerne an unserem Stand oder nehmen Sie bereits jetzt Kontakt mit uns auf.

* Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working, WKN: A2ATC3

Rechtliche Hinweise

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Information über die Produkte und Dienstleistungen der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Kaufempfehlung dar. Die Informationen können und sollen eine individuelle Beratung durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Der Kauf von Anteilen an Investmentvermögen erfolgt immer ausschließlich auf Grundlage der im Zeitpunkt des Erwerbs jeweils aktuellen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Investmentvermögens. Verkaufsunterlagen in diesem Sinne sind das Basisinformationsblatt, der Verkaufsprospekt, die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen, die im Verkaufsprospekt enthalten sind, sowie der jeweils letzte Jahresbericht sowie ggf. nachfolgende Halbjahresbericht. Die Verkaufsunterlagen können kostenlos in Papierform bei der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Darmstädter Landstraße 125,
60598 Frankfurt unter der Tel. +49 69 2648642 123 angefordert werden oder in elektronischer Form unter www.livingandworking.de bezogen werden. Wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.