Woher kommt die EU-Taxonomie?​

03.05.2023

Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und CO2-Reduzierung werden auch für Immobilieninvestoren und Fondsanleger zu immer wichtigeren Kriterien. Auch die Regulierung trägt ihr Scherflein dazu bei. Doch wie ist das alles miteinander vereinbar?

Spätestens nach dem im Pariser Klimaabkommen (Dezember 2015) erklärten globalen Bekenntnis zur Reduktion der Treibhausgase mit der Absicht, Klimaneutralität zu erreichen, wurde klar, dass diese Transformation nicht ohne eine Umlenkung von Finanzströmen zu realisieren ist. Das politische Rahmenwerk zur Umsetzung wurde 2018 mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums beschlossen. In der Folgezeit wurde dieser Plan mittels Richtlinien im Gebäude- und Finanzsektor geregelt.

Ein Baustein zur Umsetzung ist die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union, die das Ziel verfolgt, ein EU-weites einheitliches Klassifizierungssystem für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten zu etablieren.

Der Begriff „Taxonomie“ setzt sich aus den altgriechischen Worten táxis (Ordnung) und nómos (Gesetz) zusammen. Damit ist ein einheitliches Verfahren oder Modell gemeint, mit dem Objekte nach bestimmten Kriterien klassifiziert, das heißt in Kategorien oder Klassen eingeordnet werden. Mit anderen Worten möchte die Taxonomie erreichen, dass durch einen einheitlichen, EU-weiten Kriterienkatalog die Nachhaltigkeit zum Beispiel von Immobilien in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen beurteilt wird. Insbesondere am Kapitalmarkt kommt diesem Werk der Nachhaltigkeitsklassifikation somit eine hohe Relevanz zu.

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