Neue Offenlegungsverordnung der EU – bessere Vergleichbarkeit nachhaltiger Geldanlagen

06.10.2021

Seit dem 10. März 2021 gelten für Anbieter von Geldanlagen wesentliche Transparenzpflichten gemäß der neuen EU-Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulations). Diese Verordnung zielt unter anderem darauf ab, für Anlageprodukte die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsaspekten zu fördern.

Grundlage für die SFDR ist das „Pariser Klimaabkommen“, auf das sich 2015 im Rahmen der UN-Klimakonferenz 197 Staaten geeinigt haben. Zur Erreichung der in diesem Abkommen vereinbarten Ziele hat die EU einen umfassenden Maßnahmenplan veröffentlicht. Die SFDR ist ein Baustein dieses Aktionsplans und verpflichtet EU-Finanzmarktteilnehmer und EU-Finanzberater zur Transparenz bezüglich Nachhaltigkeit sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Konkret müssen Finanzmarktteilnehmer auf Unternehmensebene offenlegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden und welche Strategie zur Feststellung der wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen verfolgt wird. Gleichzeitig müssen Finanzprodukte, die innerhalb der EU vertrieben werden, bezüglich der Nachhaltigkeitsintegration klassifiziert werden.

Zusammenfassend soll die Veröffentlichung von den beschriebenen Nachhaltigkeitsinformationen auf Unternehmens- und Produktebene Finanzmarktteilnehmer und ihre Produkte transparenter und vergleichbarer machen und somit Anlegern helfen, informierte Entscheidungen in Bezug auf den gewünschten Grad an Nachhaltigkeit zu treffen.

Swiss Life Asset Managers hat in den letzten Jahren ein umfassendes ESG-Konzept und einen Ansatz für verantwortungsbewusstes Anlegen entwickelt und wird beides kontinuierlich ausbauen. Ein logischer Schritt ist, dass Swiss Life Asset Managers sich bereits für alle europäischen Immobilien-Fokus-Fonds zur Offenlegung im Sinne von Artikel 8 der SFDR selbst verpflichtet hat. Das gilt u. a. auch für den Offenen Immobilienfonds Swiss Life Living + Working, den Swiss Life Asset Managers seit März 2021 als sogenannten ESG-Strategie-Fonds nach den neuen EU-Verordnung vertreiben darf. Damit ist der Living + Working einer der ersten Offenen Immobilienfonds für Privatanleger, der diesen Meilenstein erreicht hat.

Der Living + Working berücksichtigt bei Auswahl und Bewirtschaftung der Immobilien auch folgende ökologischen, sozialen und Governance-Merkmale: Reduzierung der Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase, Reduzierung des Endenergieverbrauchs, soziale Inklusion, Transparenz und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Konkret bedeutet das zum Beispiel im ökologischen Bereich, dass mindestens 50 Prozent der neu zu erwerbenden Wohnimmobilien einen Energieausweis mit dem Level A erreichen müssen oder dass bei allen neu abzuschließenden gewerblichen Mietverträgen „Grüne Mietverträge“ angeboten werden.

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