EPBD in Deutschland: Jetzt wird es konkret

15.07.2026

Deutschland setzt die zentralen Vorgaben der EPBD vor allem über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) um. Besonders betroffen sind energetisch schwache Nichtwohngebäude wie ältere Büro-, Logistik- und Gesundheitsimmobilien, Einkaufszentren oder Hotels. Für sie treten schrittweise strengere Modernisierungsanforderungen in Kraft. Bis 2030 sollen die ineffizientesten 16 Prozent – das entspricht rund 584.000 Gebäuden – verbessert werden. Bis 2033 steigt dieser Anteil auf 26 Prozent. Damit rückt mehr als jedes vierte Nichtwohngebäude hierzulande in den Fokus energetischer Sanierungsmaßnahmen. 

Parallel dazu verschärfen sich die Standards für Neubauten: Ab 2030 sollen neue Gebäude nur noch als sogenannte „Nullemissionsgebäude“ errichtet werden. Für öffentliche Neubauten gilt dieser Standard bereits ab 2028. Ziel ist ein nahezu emissionsfreier Gebäudebetrieb mit sehr hoher Energieeffizienz und einer Versorgung aus erneuerbaren Energien. Fossile Heizsysteme verlieren dadurch langfristig weiter an Bedeutung. 

Solarenergie und digitale Steuerung rücken stärker in den Fokus 

Hinzu kommen neue Anforderungen an die technische Gebäudeausstattung. Größere Nichtwohngebäude sollen künftig stärker mit Gebäudeautomations- und Energiemanagementsystemen ausgestattet werden, um Energieverbräuche digital erfassen und steuern zu können. Auch Ladeinfrastruktur für Elektromobilität wird bei Neubauten und größeren Modernisierungen zunehmend verpflichtend. Für neue öffentliche und gewerbliche Gebäude werden Solaranlagen schrittweise zum Standard. 

Regulatorische Anforderungen wie die EPBD sind längst ein Faktor der aktiven Portfoliosteuerung. Im Living + Working Fonds fließen sie in die Bewertung von Investitionen, Modernisierungsmaßnahmen und langfristigen Wertentwicklungsperspektiven ein. 

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