Liquidität bei Offenen Immobilienfonds

Die Vorgaben bei der Verteilung liquider Mittel durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bei Offenen Immobilienfonds.

Eine der zentralen Aufgaben der Fondsgesellschaft ist die Planung, Verteilung und Kontrolle der liquiden Mittel, sprich das Liquiditätsmanagement. Den rechtlichen Rahmen hierfür gibt das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vor, die Bankenaufsicht BaFin wacht über die Einhaltung dieser Vorgaben.

Das Fondsmanagement muss mindestens 5 % des Fondsvermögens als Barbestand vorhalten, um Anteils-Rücknahmen von Anlegern bedienen zu können. In der Realität beträgt die tatsächlich vorgehaltene Mindestliquidität jedoch oft zwischen 10-20 %. Hier sind auch Mittel eingestellt, für bereits gekaufte, aber noch nicht dem Fondsvermögen zugegangene neue Immobilien. Ein gutes Beispiel sind hier im Bau befindliche Immobilien, die erst bei Fertigstellung komplett bezahlt werden. Die Liquidität erfüllt folglich zwei Funktionen: Die Bedienung von Anteilsschein-Rückgaben und die Mittel-Bereitstellung zum Ankauf neuer Fondsimmobilien.

Als oberster Grundsatz gilt auch für die Liquiditäts-Verteilung das Prinzip der Risikomischung. Für die Verteilung der liquiden Mittel kommen insbesondere festverzinsliche Wertpapiere, täglich verfügbare Bankguthaben und weitere Geldmarktinstrumente in Betracht. Der Höchstanteil für diese Anlagen am gesamten Fondsvermögen liegt bei 49 %. In der Praxis investieren Offene Immobilienfonds ihre Liquidität fast ausschließlich im kurzfristigen Anlagebereich, Tagesgeld zum Beispiel.

Je vorausschauender das Liquiditätsmanagement der Fondsgesellschaft, um so kalkulierbarer demnach die Liquiditätsrisiken oder -engpässe.

Fotonachweis: Unsplash

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