Im Gespräch mit Alexandra Marconnet: „Unser Ziel ist, das beste Produkt für unsere Anleger zu entwickeln“

24.04.2024

Wie sieht ein typischer Arbeitstag bei Ihnen aus?

In der Regel verbringe ich die meiste Zeit im Büro in Frankfurt und arbeite nur gelegentlich im Homeoffice. Auch Reisen gehören nicht zu meinem regelmäßigen Arbeitsablauf. Meine Tätigkeitsbereiche sind äußerst vielfältig und umfassen eine breite Palette von Themen. Als Ansprechpartnerin und Beraterin für regulatorische Fragen stehe ich den verschiedenen Einheiten des Konzerns zur Verfügung. Dies beinhaltet zahlreiche Teams- oder persönliche Meetings. Aufgrund der Vielfalt der Fragestellungen gestaltet sich jeder Arbeitstag anders.

Warum benötigt ein Offener Immobilienfonds Unterstützung von juristischer Seite?

Ein Offener Immobilienfonds ist ein stark reguliertes Produkt, das dem Aufsichtsrecht unterliegt, welches im öffentlichen Recht verankert ist und oft in komplexer Sprache verfasst ist. Es erfordert eine umfangreiche Erfahrung, um zu verstehen, was genau gemeint ist. Oftmals gibt es Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis, und es ist stets erforderlich, zu prüfen, wie etwas im Rahmen der rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden kann. Zusätzlich fungiert die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) als Treuhänder. In den Anfängen der Investmentfonds in den 1950er-Jahren gab es einige unseriöse Anbieter. Um Anleger vor solchen Machenschaften zu schützen, wurden über Jahrzehnte hinweg Regulierungsvorschriften entwickelt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht diese Vorschriften. Zudem müssen sämtliche Marketingunterlagen, Pflichtdokumente und Anlegerinformationen sorgfältig erstellt werden. Unser vorrangiges Ziel ist es, unseren Anlegern klar und transparent zu vermitteln, was mit ihrem Geld geschieht. In meiner Rolle überprüfe ich, ob alle aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Können Sie hier ein Beispiel aus der Praxis nennen?

Anschauliche Beispiele hierfür sind die Zulassung einer KVG oder die Einführung eines Offenen Publikumsfonds. Beide Prozesse erfordern eine Genehmigung und gehen mit einer Vielzahl von juristischen Fragestellungen einher. Der Start des Vertriebs eines Fonds ist nicht einfach, da strenge Vorschriften eingehalten werden müssen. Es müssen Anlegerinformationen gemäß festgelegter Standards erstellt und bei der BaFin zur Prüfung eingereicht werden. Erst nach Erhalt der entsprechenden Zulassung kann der Vertrieb beginnen. Dies verdeutlicht den hohen Regulierungsgrad und die Wichtigkeit der Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Bereich der Offenen Immobilienfonds.

Gibt es weitere Aspekte?

Meine Rolle umfasst sowohl eine Kontroll- als auch eine Gestaltungsfunktion. Bei der Kontrolle überprüfe ich regelmäßig, ob die Verkaufsunterlagen noch den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus spiele ich eine aktive Rolle bei der Gestaltung neuer Produkte innerhalb der regulatorischen Rahmenbedingungen. Dabei berücksichtige ich nicht nur die aufsichtsrechtlichen Aspekte, sondern auch die Vorstellungen und Anforderungen meiner Kollegen. In enger Zusammenarbeit treffen wir Entscheidungen darüber, wie das Produkt gestaltet werden soll, um den Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig den Wünschen und Bedürfnissen der potenziellen Anleger zu entsprechen. Unser Ziel ist, das beste Produkt für unsere Anleger zu entwickeln.

Was waren die wichtigsten Änderungen im Aufsichtsrecht in den letzten Jahren?

Im Jahr 2013 brachte die Einführung der AIFM-Richtlinie eine wegweisende Veränderung, indem sie Immobilienfonds in die europaweite Regulierung einbezog. Vorher waren lediglich Wertpapierfonds nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene reguliert. Diese Änderung erforderte Anpassungen für Anbieter, die ihre Produkte nun europaweit anbieten wollten. Zusätzlich führten Nachhaltigkeitsanforderungen zu neuen Transparenzstandards, wobei es oft eine Herausforderung ist, relevante Daten zu erhalten. Auch die steigenden Anforderungen an Klimaneutralität wirken sich auf Immobilien in Fonds aus. Aktuell werden EU-Initiativen zur Sicherung gegen Cyberbedrohungen vorangetrieben, was Finanzunternehmen stark betrifft, die ohne IT nicht auskommen. Sie müssen entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um möglichen Ausfällen vorzubeugen.

Was machen Sie, um nach einem stressigen Arbeitstag Ihre Batterien wieder aufzuladen?
Ich treibe ein wenig Sport, reise gerne und erkunde Sehenswürdigkeiten. Aber am meisten genieße ich es, Zeit mit meiner Familie bei unseren Freunden und Verwandten in Frankreich zu verbringen. Dort liebe ich die Vielfalt der regionalen Spezialitäten und die Lebensweise.

 

Alexandra Marconnet betreut das Thema Aufsichtsrecht/Regulatorik für das deutsche Fondsgeschäft. Das umfasst vor allem die von Swiss Life KVG verwalteten Investmentvermögen, aber auch die Unterstützung der BEOS AG in aufsichtsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Fonds, die BEOS als Asset Manager der IntReal betreut sowie die Unterstützung der SLIAM bei ihrem Wertpapierfondsgeschäft für die Versicherung. Vor ihrer Zeit im Swiss Life Konzern war die Syndikus-Rechtsanwältin im Wertpapierfondsgeschäft der Universal-Investment-GmbH und davor beim BVI im Bereich der europäischen Rechtsetzung für Investmentfonds tätig.

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