Der Begriff der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) wurde nach der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) 2013 durch „Kapitalverwaltungsgesellschaft“ ersetzt.
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Der Begriff der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) wurde nach der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) 2013 durch „Kapitalverwaltungsgesellschaft“ ersetzt.