Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.

Als Betreiber dieser Website sind wir bemüht, sie im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nur teilweise barrierefrei. Die Anforderungen des BFSG werden teilweise erfüllt.


Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einige Bilder und Grafiken (z. B. Grundrisse) verfügen noch nicht über vollständige Alternativtexte.
  • Das eingebundene Video ist derzeit nicht mit Untertiteln oder Audiodeskription versehen.
  • Die Tastaturbedienbarkeit einzelner Elemente (z.B. interaktive Karten oder Formulare) ist noch nicht vollständig optimiert.
  • Farbkontraste und Schriftgrößen werden aktuell überarbeitet.


Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit der Website weiter zu verbessern.


Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.


Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Nutzen Sie dafür gerne das Kontaktformular auf unserer Website.


Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html

Swiss Life Living + Working setzt Anteilsscheinrücknahme aus

Am 20.10.2026 wurde um 12:00 Uhr die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen am Immobilien-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) Real Estate Living and Working ausgesetzt.

Die Rücknahme der Anteile wurde ausgesetzt, weil die liquiden Mittel des Sondervermögens nicht ausreichen, um sowohl den Rücknahmepreis für die zur Rückgabe fälligen Anteile zu zahlen als auch die ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung der Immobilien sicherzustellen. Die Entscheidung über die Aussetzung wurde nach einer sorgfältigen Abwägung aller Argumente getroffen. Oberstes Ziel ist, die Interessen aller Anleger zu wahren – die Interessen der investierten Anleger und die Interessen derjenigen, die ihre Anteile zurückgegeben haben oder dies noch tun werden.

 

Ich bestätige, dass ich die oben stehenden Informationen gelesen und verstanden habe.