Was ist ein Offener Immobilienfonds?

Ein Offener Immobilienfonds nach deutschem Recht sammelt Kapital von vielen Anlegern ein und investiert es vornehmlich in Gewerbeimmobilien.

Ein Offener Immobilienfonds nach deutschem Recht sammelt Kapital von vielen Anlegern ein und investiert es vornehmlich in Gewerbeimmobilien (Büros und Einzelhandelsimmobilien oder wie beim Swiss Life Living and Working zusätzlich auch in Wohn- und Gesundheitsimmobilien). Die Mieteinnahmen aus den Immobilien werden abzüglich der Kosten an die Anleger ausgeschüttet und stellen gemeinsam mit eventuellen Wertzuwächsen der Immobilen die Rendite der Anlageform dar. Unter gewissen Umständen können Teile der Erträge für den Anleger steuerfrei sein. Durch seine langfristige Investition in solide Immobiliensachwerte, verläuft die Wertentwicklung im Vergleich zu Anlagen mit deutlich höherem Risiko eher gleichmäßig.

Offene Immobilienfonds wurden 1938 in der Schweiz erfunden. In Deutschland wurde der erste Fonds dieser Gattung 1959 aufgelegt. Seitdem haben sie sich kontinuierlich weiterentwickelt. Man unterscheidet zwischen Publikumsfonds für vornehmlich private Anleger und Spezialfonds – in die nur juristische Personen, wie institutionelle Anleger (Versicherungen, Vorsorgewerke, Pensionskassen, Stiftungen, etc.) – investieren dürfen. Offene Immobilienfonds haben rechtlich nichts mit geschlossenen Immobilienfonds zu tun. Die Offenen Fonds werden auch deswegen offen genannt, weil die Anleger grundsätzlich jederzeit neues Geld in den Fonds anlegen bzw. unter bestimmten Bedingungen auch das Geld wieder abziehen können.

Offene Immobilienfonds zählen zu den besonders stark regulierten Geldanlageprodukten, denn sie werden von der deutschen Finanzmarktaufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), kontrolliert und müssen unter anderem die Auflagen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) erfüllen, welches zu den weltweit strengsten Gesetzen für Finanzanlagen zählt.

Eine der Vorgaben für Offene Immobilienfonds ist die Streuung über viele Immobilen. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Fonds eine erhöhte Risikostreuung vornehmen. Das Kapital der Anleger ist in einem sog. Sondervermögen zusammengefasst. Die Fondsgesellschaften selbst verwalten das Vermögen lediglich treuhänderisch. Es geht aber nie in das Eigentum der Fondsgesellschaft über. Damit ist es auch vor einem Zugriff der Fondsgesellschaft, bspw. durch einen Konkurs geschützt.

Mehr zu Offenen Immobilienfonds erfahren Sie beim Deutschen Fondsverband, dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI). Den weiterführenden Link finden Sie am Ende der Seite.

Fotonachweis: Unsplash

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