Im Gespräch mit Carmen Reschke «Wir haben zum Anlegerschutz eines der strengsten Fondsgesetze weltweit.»

Wer darf Offene Immobilienfonds auflegen? Wer beaufsichtigt und kontrolliert Offene Immobilienfonds? Carmen Reschke, Geschäftsführerin der Swiss Life KVG, steht im Gespräch Rede und Antwort.

Offene Immobilienfonds unterliegen der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Was bedeutet das?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie die weiteren regulatorischen Vorgaben. Dabei prüft sie genau die Eignung der Geschäftsleiter und Inhaber der Fondsgesellschaften bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), die die Offenen Immobilienfonds managen. Die Überwachung der KVG´en und deren laufendes Geschäft erfolgt unter anderem durch die Kontrolle der Wirtschaftsprüfungsberichte der Fondsgesellschaften. Oberstes Gebot der BaFin ist immer der Anlegerschutz und die Einhaltung der Gesetze.

Wie umfangreich ist die Kontrolle durch die BaFin?

Sehr umfangreich, es fängt schon bei dem Erlaubnisantrag zur Gründung einer Fondsgesellschaft nach dem KAGB an. Hier wird der Geschäftsplan geprüft, inklusive Qualifikationsprüfung der Mitarbeiter und einem Organisationsplan. Auch die Eigentümerstruktur wird mit Blick auf die Seriosität und die Finanzstärke unter die Lupe genommen. Werden von der Fondsgesellschaft einzelne operative Tätigkeiten auf Dritte ausgelagert, so werden auch diese Unternehmen genau durchleuchtet. Zur Kontrolle der BaFin gehört auch die Prüfung der vielfältigen unterjährigen Anzeigepflichten der Fondsgesellschaften, unter anderem mit Blick auf die wirtschaftliche Situation oder auch die Testate der Wirtschaftsprüfer zu den finanziellen Aspekten.

Was ist konkret erforderlich, um einen Offenen Immobilienfonds auflegen zu dürfen?

Zunächst darf nur eine Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Investmentfonds nach KAGB auflegen. Dazu wird eine Erlaubnis der BaFin benötigt. Die Deutsche Finanzaufsicht prüft dabei unter anderem wie die Organisation der Fondsgesellschaft ist und schaut sich die angedachten Vertriebsstrukturen an. Vor Vertriebsbeginn müssen alle erforderlichen Fondsbedingungen und Anlegerinformationen der BaFin vorgelegt und von ihr genehmigt werden. Natürlich wird auch die Eignung der Geschäftsführung besonders kritisch untersucht. So müssen hier grundsätzlich Führungserfahrungen in der ersten oder zweiten Unternehmensebene von mehreren Jahren für die jeweils betreuten Geschäftsführungsbereiche vorliegen. Ein absolut einwandfreier Leumund mit einem behördlichen Führungszeugnis ist selbstverständlich.

Wie gut sind die Aufsicht und die rechtlichen Anforderungen im internationalen Vergleich?

Sehr gut, um nicht zu sagen, typisch deutsch, denn wir sind hier wirklich extrem gründlich und die Regulierungen und Beaufsichtigungen gehen sehr tief ins Detail. Obwohl das KAGB ja auf europäischen Verordnungen basiert, sind länderspezifische Unterschiede zu erkennen. Insofern kann man vereinfacht sagen, dass wir zum Schutze der Anleger eines der strengsten Fondsgesetze haben.

Was passiert, wenn eine KVG in Schieflage gerät? Haftet dann der Fonds für die Verbindlichkeiten der KVG?

Eindeutig nein, das Vermögen der Fondsverwaltungsgesellschaft ist immer komplett getrennt von den Vermögenswerten der Fonds. Die Fondsgesellschaft ist quasi «treuhänderischer» Verwalter fremden Kapitals in Form des Fondsvermögens. Es ist im rechtlichen Sinne ein Sondervermögen und haftet für keinerlei Verbindlichkeiten der Verwaltungsgesellschaft. Um das sicherzustellen, überwachen Verwahrstellen, früher auch Depotbanken genannt, jede Geldtransaktion des Fondsvermögens im Auftrag der Fondsverwaltung. Die Verwahrstellen prüfen beispielsweise jeden Kauf oder Verkauf der Immobilien, auf Einhaltung der formalen Anforderungen und ob der vereinbarte Kauf- oder Verkaufspreis dem festgestellten Wert entspricht, den unabhängige Bewerter (früher Sachverständige) zeitnah vor der Transaktion festgestellt haben.

 

Carmen Reschke ist Geschäftsführerin (CFO) der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und verantwortet dort unter anderem die operativen Geschäftsführungsressorts für den Swiss Life Living + Working, wie bspw. die Bereiche Fonds-Operations, Risikomanagement, Compliance, IT und Recht. Die Fachwirtin der Grundstücks- und Immobilienwirtschaft ist seit mehr als 30 Jahren in der Immobilienfondsbranche in vielfältigen Bereichen in leitenden Positionen tätig. Sie hat internationale Erfahrungen in der Immobilienanlage aus ihrer langjährigen Tätigkeit bei der SEB Immobilien-Invest sowie der KanAm Grund KVG.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Jetzt mit Freunden teilen!