Halte- und Kündigungsfristen bei Offenen Immobilienfonds

14.04.2021

Nicht jeder Anleger kann oder will ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben. Wer aber dennoch in Immobilien investieren will, für den können Offene Immobilienfonds wie der Swiss Life Living + Working eine gute Anlagemöglichkeit sein.

Gerade im aktuellen Niedrigzinsumfeld versprechen Immobilien in der Regel eine höhere Rendite als manch andere klassische Anlageform wie das Sparbuch oder festverzinsliche Wertpapiere. Anleger können – ob nun geplant oder ungeplant – immer einmal in die Situation kommen, dass sie Liquidität brauchen und dafür Anteile ganz oder teilweise zurückgegeben möchten. Was ist hierbei zu beachten?

Zunächst gilt es, verschiedene Begriffe zu unterscheiden: Mindesthaltefrist, Rückgabefrist und Rücknahmetermine.

Unter der Mindesthaltefrist ist zu verstehen, dass der Anleger die Fondsanteile ab Kauf für eine bestimmte Zeit besitzen muss. Für Offene Immobilienfonds hat der Gesetzgeber hier eine 24-monatige Mindesthaltedauer vorgesehen. Die Rückgabefrist lässt sich am einfachsten als Kündigungsfrist verstehen. Ein Anleger muss eine bestimmte Zeit vor der Rückgabe der Fondsanteile die Fondsgesellschaft über seinen Wunsch informieren. Innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf läuft diese Frist aber immer bis zum Ende der 24-monatigen Mindesthaltedauer. Danach beträgt die Rückgabefrist dann jederzeit 12 Monate. So eine Rückgabeankündigung ist unwiderruflich, d.h. ist sie einmal abgegeben, werden die Anteile im Depot gesperrt und am Ende der Frist wird der Gegenwert an den Anleger ausgezahlt. Die Fondsgesellschaften können für die Rücknahme der Fondsanteile bestimmte Termine festsetzen. Diese werden als Rücknahmetermine bezeichnet. Viele Fonds ermöglichen eine börsentägliche Rückgabe; in den Vertragsbedingungen kann die Rückgabe aber auf lediglich einen Termin im Jahr beschränkt werden.

Sinn dieser Regelung ist, dass sowohl Anlegern als auch Fondsgesellschaften ein gewisses Maß an Planungs- bzw. Rechtssicherheit gegeben wird und diese Fristenregelungen gelten für alle Anleger gleichermaßen, d.h. unabhängig davon, wie hoch der Anteilsumfang ist. Dadurch sind Offene Immobilienfonds für Anleger schon ab kleinen Beträgen ein lohnenswerter Anlage-Baustein, insbesondere wenn die Dauer über die mindestvorgegebenen 2 Jahre hinausgeht. Für Anleger also ein gutes Gefühl, zu wissen, dass sie im Bedarfsfall nach dieser Zeit an ihr Geld kommen.

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