Kapitalverwaltungsgesellschaften sind dazu verpflichtet, über jeden Investmentfonds jährlich zwei Berichte zu veröffentlichen, nämlich einen Halbjahres- und einen Jahresbericht. Strenge Regelungen über die Form gewährleisten die Einheitlichkeit der Dokumente.

Unter anderem muss ein Jahresbericht einen Tätigkeitsbericht, eine Vermögensaufstellung, eine Ertrags- und Aufwandsrechnung und die Verwendung der Erträge enthalten.

Ein Jahresbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss des Geschäftsjahres, ein Halbjahresbericht innerhalb von zwei Monaten nach dem Halbjahresstichtag veröffentlicht werden.