Die Geschichte der Investmentfonds – Teil 2

06.04.2022

Nach dem Zweiten Weltkrieg vermehrten sich im Zuge der schrittweisen Normalisierung der Finanzwirtschaft auch die Anlagemöglichkeiten. Zunächst ging es allerdings um den Wiederaufbau ehemals gut laufender Anlageprodukte. Die Investmentfonds spielten dabei zunächst eine eher exotische Rolle.

Zwar wurde 1948 der erste deutsche Aktienfonds noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland aufgelegt, doch einheitliche Regelungen gab es nach wie vor nicht und Privatanleger waren mehr oder weniger ungeschützt. Deshalb wurde zu deren Schutz – und um weiteren Wildwuchs zu verhindern – 1957 mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGG) der erste einheitliche Rechtsrahmen zum Schutz der Investmentfondssparer eingeführt.

Diese neue Rechtsbasis nutzten dann im Jahr 1959 die damalige Bayerische Hypotheken- und Wechselbank sowie die Bayerische Vereinsbank zur gemeinsamen Auflage des ersten deutschen Offenen Immobilienfonds. Doch die Nachfrage war sehr gering, da das Hauptziel der Politik nach wie vor die Minderung kriegsbedingter Vermögensverluste und die Förderung des Wohnungsbaus war. Bei Letzterem gab es 1952 mit dem Wohnungsbau-Prämiengesetz bereits eine erste Blaupause für die spätere Förderung des Investmentsparens.

Im Zuge des enormen Wirtschaftsaufschwunges gewannen Überlegungen zum Umlenken der privaten Einkommensverwendung vom Konsum zum Sparen an Bedeutung. Aus diesem Grund wurde 1961 mit dem Ersten Vermögensbildungsgesetz der private Vermögensaufbau von Arbeitnehmern staatlicherseits steuerlich gefördert. Die Reaktionen der Sparer waren allerdings nach wie vor verhalten und die Idee des Investmentfondssparens blieb eine exklusive Anlageform für sehr vermögende Kreise. Der Durchschnittsbürger sparte in festverzinslichen Wertpapieren, auf Sparbüchern, mit Lebensversicherungen und über Bausparverträge.
Das änderte sich beinahe schlagartig im Jahr 1970 mit Einführung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes und vor allem der Einführung der Arbeitnehmersparzulage. Der Staat gewährte jetzt bis zu 30 Prozent Förderung auf den maximalen Sparbetrag von 624 DM im Jahr. Offene Immobilienfonds waren damals leider nicht in der Förderung inbegriffen, dafür aber Aktien- und Rentenfonds, was erstmals zu deren breiten Akzeptanz und einer starken Nachfrage führte. Das Investmentfondssparen war plötzlich in aller Munde.

Von diesem Trend zum Investmentfondsparen profitierten auch die Offenen Immobilienfonds und nach vereinzelten Auflagen in den sechziger Jahren folgten rasch weitere in den siebziger Jahren. Nahezu jede deutsche Großbank hatte nun ihre eigenen Offenen Immobilienfonds. Die Mittelzuflüsse blieben dennoch eher überschaubar. In den achtziger Jahren kamen weitere Fondsneuauflagen hinzu und die Offenen Immobilienfonds wurden zunehmend ein fester Bestandteil der Anlageberatung.

Der Durchbruch erfolgte dann in den neunziger Jahren, mit weiteren Fondsauflagen und einer breiten Implementierung in den Finanzvertrieben. Lag das Gesamtvolumen aller Offenen Immobilienfonds in Deutschland im Jahr 1990 noch bei unter 10 Milliarden Euro, so beträgt es heute rund 125 Milliarden Euro. Insofern haben sich die Offenen Immobilienfonds inzwischen fest im Vermögensaufbau und der Vermögenssicherung der deutschen Anleger etabliert.

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