Zum Schutze der Anleger: Regulierung und Transparenz bei Offenen Immobilienfonds

Gesetzliche Vorgaben sorgen für Transparenz, Zuständigkeiten und Kontroll-Mechanismen der KVG und der Verwahrstelle sind klar geregelt.

Offene Immobilienfonds sind zum Schutz ihrer Anleger stark gesetzlich reguliert und dank dessen zugleich ein sehr transparentes Anlageinstrument. Den gesetzlichen Rahmen für Publikumsfonds bzw. deren Management bildet das Kapitalanlagegesetzbuch. Hierin sind alle Aspekte inländischer Fonds geregelt, angefangen von der Gründung bis hin zum Vertrieb. Es ist festgelegt, dass jeder Fonds nur durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet und durch die Verwahrstelle (vormals Depotbank) kontrolliert werden muss. Während das Portfolio- wie auch das Risikomanagement bei den KVG liegt, fungiert die Verwahrstelle quasi als Treuhänder des Fondsvermögens. Dem Schutz des Fondsvermögens kommt besondere Bedeutung bei. Ein Schutzmechanismus ist zum Beispiel die Verwahrung des Fondsvermögens auf einem Sperrdepot bzw. -konto durch die Verwahrstelle. Fondsvermögen, Verwahrstellenvermögen sowie KVG-Vermögen bleiben somit voneinander separiert und so vor dem möglichen Zugriff Dritter geschützt. Die Aufnahme ihrer Tätigkeit als Verwahrstelle bedarf der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie ist in der Regel ein inländisch zugelassenes sowie unter staatlicher Aufsicht stehendes Kreditinstitut.

Insbesondere KVGen, also die Fondsanbieter müssen per Gesetz diverse Berichts- und Informationspflichten erfüllen. So tragen bspw. Produktinformationsblätter – auch wesentliche Anlegerinformationen (WAI) genannt – der Forderung nach verlässlicher und vor allem verständlicher Wissensgrundlage für Anleger Rechnung. KVGen sind verpflichtet, durch dieses Dokument (potenziellen) Anlegern einen Überblick über die Anlagepolitik (Art der Anlage, Risiken, Aussichten etc.) sowie die Gebührenstruktur des Fonds zu verschaffen. Sie müssen EU-weit einheitliche Standards erfüllen, anderenfalls drohen den KVGen bei Nichtverfügbarkeit hohe Bußgelder.

Die Fonds selbst unterliegen staatlicher Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Sie kontrolliert auch die KVG und erhält jedes (Halb-)Jahr den durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrollierten Fonds-(Halb-)Jahresbericht. Die Berichtsprüfung erstreckt sich u.a. darauf, ob bei der Fonds-Verwaltung die Vorschriften des KAGB und die in den Vertragsbedingungen festgelegten Bestimmungen beachtet wurden. Darüber hinaus muss der Bericht Angaben enthalten zu den Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten, den Zu- und Verkäufen während des Berichtszeitraums und der Anzahl der am Stichtag umlaufenden Anteile sowie natürlich den Wert je Anteilsschein. Diese beiden Angaben sind tagesaktuell für Anleger von besonderem Interesse und daher auch im Internet bzw. bestimmten Zeitungen verfügbar. Den Jahresbericht erhalten Anleger auf Verlangen kostenfrei.

Fotonachweis: Pexels

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