MVZ, Ärztehäuser & Co.: Was sind Gesundheits­immobilien?

Gesundheitsimmobilien sind Gebäude, in denen Leistungen für medizinische Versorgung erbracht werden. Ärztliche Versorgungszentren, Ärztehäuser, Reha-Einrichtungen, Kliniken und Hospize zählen hierzu genauso wie Alten- und Pflegeheime oder Objekte mit Betreutem Wohnen. Bei letztgenannten steht Wohnen im Vergleich zu den zu erbringenden medizinischen Leistungen im Vordergrund, wodurch diese teilweise Sozialimmobilien zugerechnet werden.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende oder arztgruppengleiche Einrichtungen, die über mindestens zwei zusammenarbeitende Ärzte eine ambulante, interdisziplinäre Versorgung gewährleisten. Sie können von zugelassenen Ärzten oder Krankenhäusern gegründet werden, alternativ jedoch auch von Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. In jedem Fall muss die Leitung in der Hand eines im MVZ selbst tätigen und in medizinischen Fragen weisungsfreien Arztes liegen.

MVZ sind mehrheitlich in Kernstädten sowie Ober- und Mittelzentren niedergelassen, seltener in ländlichen Gebieten. 2018 gab es laut Bundesärztekammer deutschlandweit 3.173 MVZ, 628 davon in Bayern. Durchschnittlich arbeiten 6 Ärzte in einem MVZ. Am häufigsten vertreten ist die Fachgruppe der Hausärzte sowie der fachärztlichen Internisten und Chirurgen (Quelle: KBV). In der Regel ergänzen sich unterschiedliche Fachrichtungen. In Abgrenzung dazu werden Gemeinschaftspraxen häufig von Ärzten gleicher Fachrichtung gegründet. Aufgrund der vorhandenen erforderlichen Praxis-Strukturen ist eine Umgründung in Praxis-MVZ problemlos möglich. Unterschiede zwischen Praxis-MVZ und Gemeinschaftspraxis gibt es aus Ärztesicht bei den Wachstumsmöglichkeiten (Kauf weiterer Zulassungen) und der Praxisabgabe/Nachfolgeregelungen eines Partners.

Dahingegen sind Ärztehäuser bzw. (Fach-) Arztzentren autarke Arztpraxen verschiedener Fachärzte an einem gemeinsamen Standort. Die Erweiterung um Gesundheitsberufe wie z.B. Physio- oder Ergotherapeuten, psychosoziale Dienste, Hebammen, Apotheken nennt man Gesundheitszentrum. Ärzte- bzw. Gesundheitszentren grenzen sich von Kliniken und Krankenhäusern ab, für deren Errichtung und Betrieb zahlreiche (auch baurechtliche) Sondervorschriften gelten. Darüber hinaus existiert keine eindeutige Abgrenzung zum MVZ. Ein Gesundheits- bzw. Ärztezentrum kann demzufolge für eine Kleinsteinheit (Apotheke und Praxis z.B.) wie auch für eine komplexe Immobilie mit vielen unterschiedlichen Anbietern verwendet werden. Hiernach ist auch die Ansiedlung eines MVZ in einem Ärztehaus möglich.

Facharztzentren sind insbesondere im ländlichen Raum zu finden (Landambulatorien). Sie stellen hier die Zwischenstufe der Versorgung zwischen dem Hausarzt im Ort, wenn es keinen zuständigen Facharzt gibt, und dem nächsten Krankenhaus dar.

Ärztezentren in Krankenhausnähe bezeichnet man als Polikliniken: Hier befinden sich die Infrastruktur und Spezialabteilungen im Krankenhaus selbst, am Ärztezentrum praktizieren die niedergelassenen Ärzte.

Regulatorisch unterliegen alle diese Gesundheitseinrichtungen den Genehmigungspflichten und Überwachung der Pflichtenerfüllung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Fotonachweis: Unsplash

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