Im Gespräch mit Pamela Villanueva, ESG-Beauftragte bei Swiss Life Asset Managers in Deutschland
«Nachhaltigkeit wird uns als Megatrend viele Jahre begleiten»

29.09.2021

Am 10. März 2021 trat die neue EU-Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) in Kraft. Um was geht es dabei?
Die Verordnung ist ein zentraler Baustein zur Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzanlagen mit Blick auf den Grad ihrer Nachhaltigkeit im Sinne der ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Im Zuge der SFDR sind Finanzprodukte seit dem 10. März in drei Kategorien unterteilt, nach denen man als Anbieter von Finanzanlagen Gruppierungen vornehmen kann.

Produkte, die dem Artikel 6 zugeordnet werden, haben grundsätzlich keine Nachhaltigkeitsziele, aber die vorvertraglichen Informationen müssen die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden sowie die Auswirkungen dieser Risiken auf die Rendite enthalten. Diese sind aber Produkte ohne Nachhaltigkeitsstrategie. Kapitalanlagen nach Artikel 8 sind Finanzprodukte mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen, die sich für die Zukunft konkrete, überprüfbare Ziele bei diesen Themen setzen. Artikel 9 stellt die höchsten Anforderungen an Produkte. Denn bei diesen handelt es sich um nachhaltige Finanzprodukte mit einer angestrebten Nachhaltigkeitswirkung. Für alle Produkte der einzelnen Kategorien gibt es umfangreiche Berichtspflichten ab 2022.

Welche Vorteile bieten die neuen Transparenzregeln für die Anleger?
Der Hauptvorteil ist eine bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Finanzprodukte bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen auf Grundlage genau definierter Standards. Jeder Anleger hat damit die Möglichkeit, sich eine Geldanlage nach seinen ESG-Wünschen auszuwählen.

Was passiert, wenn die ESG-Vorgaben nicht eingehalten werden? Wie sehen die Konsequenzen aus?
Erreicht man definierte Ziele nach der Offenlegungsverordnung nicht, so erfolgt eine Rückstufung bis hin zu entsprechenden Strafen bei Verstößen. Das Ziel ist die Vermeidung von Green-Washing, also ein Vortäuschen hoher Nachhaltigkeitsbemühungen, hinter denen keine echten Maßnahmen stehen. In der letzten Konsequenz bedeutet es, dass die Anleger in einem solchen Fall das Vertrauen in das Produkt beziehungsweise den Anbieter komplett verlieren.

Wie setzen Sie die Transparenzvorgaben beim Living + Working konkret um?
Der Living + Working berücksichtigt bei Auswahl und Bewirtschaftung der Immobilien auch ökologische, soziale und Governance-Merkmale und ist damit als ESG-Produkt im Sinne des Art. 8 Verordnung (EU) 2019/2088 zu klassifizieren.

Wie breit ist ESG im Living + Working angekommen?
ESG ist ein zentrales Thema bei Swiss Life Asset Managers. Wir haben uns bereits bevor die Offenlegungspflichten kamen selbst gezielte Parameter auferlegt, nach denen wir nachhaltig handeln. Beim Living + Working beginnt das bereits mit der Erwerbsphase, geht über den laufenden Betrieb bis zu einem möglichen Verkauf. Der komplette Lebenszyklus der Immobilie wird unter den ESG-Gesichtspunkten geprüft und bewertet.

Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung der ESG-Komponenten in den nächsten Jahren?
Ich denke, die Parameter werden sich weiterentwickeln und die Anforderungen eher steigen als sinken. So sind einige Anpassungen auf Bundesebene mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erwarten. Aber auch auf EU-Ebene gibt es mit der geplanten Taxonomie ein zentrales Thema von großer Bedeutung. Nachhaltigkeit wird uns als Megatrend definitiv über viele Jahre begleiten.

Pamela Villanueva

Pamela Villanueva ist Head of ESG Real Estate bei Swiss Life Asset Managers in Deutschland. Sie verantwortet alle strategischen sowie operativen ESG- und Nachhaltigkeitsthemen auf Landes-, Portfolio- und Objektebene. Zuvor war die Dipl.-Ing. Architektin und MBA in Nachhaltigkeitsmanagement als Senior Managerin Nachhaltige Immobilien bei der Union Investment GmbH tätig.

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